Schutzkonzept FC Reichenbach


 

 

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FC Reichenbach

Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 6. Juni 2020

 

Version:                 03. Juni 2020

Ersteller:               Kallen Christian Corona Verantwortlicher

 


Neue Rahmenbedingungen

 

 

Ab dem 6. Juni 2020 ist der Trainingsbetrieb in allen Sportarten unter Einhaltung von vereinsspezifischen Schutzkonzepten wieder zulässig. Bei Sportaktivitäten, in denen ein dauernder enger Körperkontakt erforderlich ist, müssen die Trainings so gestaltet werden, dass sie ausschliesslich in beständigen Gruppen stattfinden mit Führung einer entsprechenden Präsenzliste. Als enger Kontakt gilt dabei die längerdauernde (>15 Minuten) oder wiederholte Unterschreitung einer Distanz von 2 Metern ohne Schutzmassnahmen.

 

Folgende fünf Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb zwingend eingehalten werden:

 

 

1. Nur symptomfrei ins Training

 

Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainingsbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.

 

 

2. Abstand halten

 

Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, beim Duschen, nach dem Training, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen sind zwei Meter Abstand nach wie vor einzuhalten und auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten. Einzig im eigentlichen Trainingsbetrieb ist der Körperkontakt in allen Sportarten wieder zulässig.

 

 

3. Gründlich Hände waschen

 

Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.

 

 

4. Präsenzlisten führen

 

Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten Präsenzlisten. Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht (vgl. Punkt 5). In welcher Form die Liste geführt wird (doodle, App, Excel, usw.) ist dem Verein freigestellt.

 

 

5. Bestimmung Corona-Beauftragter des Vereins

 

Jede Organisation, welche die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs plant, muss einen Corona-Beauftragen bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei unserem Verein ist dies Christian Kallen.

 

Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn wenden (Tel. +41 78 810 77 92 oder ch.kallen@bluewin.ch).

 

 

6. Besondere Bestimmungen

 

Bitte Beachtet auch das Schutzkonzept von der Gemeinde Reichenbach, welches auf der Homepage von der Gemeinde aufgeschaltet ist.

 

Reichenbach, 04. Juni 2020 FC Reichenbach

 

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Konzept FC Reichenbach Trainingsbetrieb ab 06. Juni 2020
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